Arbeitsrecht
Ich berate Sie gerne auf dem Gebiet des Arbeitsrechts fachkundig als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ich habe mich dabei ausschließlich auf die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Rahmen des Kündigungsschutzes spezialisiert. Meine Spezialisierung ist Ihr Vorteil:
Kündigungsschutz:
Sie haben eine Kündigung erhalten? Hier laufen ggf. wichtige Fristen zur Klagerhebung. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Wir besprechen dann das weitere Vorgehen.
Zuerst müssen wir prüfen, ob Sie Kündigungsschutz i.S.d. Kündigungsschutzgesetzes haben. Wenn das der Fall ist, genießen Sie besonderen Kündigungsschutz. Besonderen Kündigungsschutz erhalten aber auch weitere Personengruppen aus anderen Anspruchsgrundlagen. Das klären wir gemeinsam ab.
Was ist Ihr Ziel?
Kommt es Ihnen auf den Erhalt des Arbeitsplatzes an oder wollen Sie das Arbeitsverhältnis enden lassen gegen Zahlung einer Abfindung? Lassen Sie uns das gemeinsam besprechen.
Aber auch, wenn Sie keinen gesetzlichen Kündigungsschutz haben heißt das noch lange nicht, dass eine Kündigung wirksam sein muß. Lassen Sie sich von mir beraten.
Ich habe über 25 Jahre Berufserfahrung und in dieser Zeit unzählige Kündigungsschutzprozesse geführt.
Zur Bedeutung des Fachanwalts:
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung müssen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen werden (§ 2 Abs. 1 FAO). Diese besonderen Kenntnisse und Erfahrungen liegen dann vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 Abs. 2 FAO). Diese besonderen Kenntnisse und Erfahrungen biete ich Ihnen auf den Rechtsgebieten des Arbeitsrechts und des Strafrechts an.