Kosten
Meine Gebühren bestimmen sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), entweder nach dem Streitwert oder es sind Rahmengebühren vorgesehen, ggf. wird (in Strafsachen) eine gesonderte Gebührenvereinbarung miteinander getroffen.
Ich mache meine Gebühren für Sie immer transparent. Sie wissen immer, was auf Sie finanziell zukommt, bevor die entsprechenden Kosten anfallen. Das besprechen wir dann gerne auch vor meiner Beauftragung als erstes.
Sie haben Anspruch auf Prozeßkostenhilfe?
Wenn Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe (Kündigungsschutzklage) haben, trägt in der Regel auch die Staatskasse meine Kosten.